Stellungnahme der FDP Erlenbach zur Zukunft des Dienerhauses

Die FDP Erlenbach hat an der ausserordentlichen Parteiversammlung vom 27. August 2025 die Zukunft des denkmalgeschützten Dienerhauses (Bahnhofstrasse 18) eingehend diskutiert. Im Einklang mit unserem Positionspapier vom 27. August 2025, das unsere Grundsätze wie Haushaltsdisziplin, marktorientierte Lösungen und eine Reduktion des Liegenschaftsportfolios widerspiegelt, möchten wir unsere Überlegungen zu den folgenden, von der FDP Erlenbach erarbeiteten Optionen darlegen und eine Empfehlung abgeben. Diese basieren auf unserer Überzeugung, dass die Gemeinde ihre Ressourcen effizient einsetzen und den privaten Sektor stärken sollte.

1. Verkauf des Dienerhauses (z. B. gemeinsam mit Grundstücken Lerchenbergstrasse 11 und 13)

Der Verkauf entspricht unserem Leitbild „Privat vor Staat“. Da der öffentliche Workshop im Mai 2025 keine realistischen und bedarfsorientierten Nutzungsvorschläge erbracht hat, die bestehende kommunale Angebote nicht unnötig konkurrenzieren, und keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung besteht, sehen wir hier eine klare Chance, die Gemeindefinanzen zu entlasten und das Liegenschaftsportfolio der Gemeinde zu verkleinern. Die hohen Sanierungskosten würden sonst einen unverhältnismässigen Druck auf den Finanzhaushalt der Gemeinde ausüben. Ein Verkauf ermöglicht zudem, das Gebäude in private Hände zu geben, die es nachhaltig nutzen könnten, etwa für Wohn- oder Gewerbeflächen, und so die Attraktivität des Bahnhofviertels fördern.

 

2. Abgabe im Baurecht (nachhaltige Nutzung)

Eine Abgabe an private Investoren im Baurecht bietet eine Alternative, die unsere Förderung privater Initiative unterstreicht. Dies würde es ermöglichen, das Dienerhaus und seinen Garten nachhaltig zu nutzen, beispielsweise als gemischte Wohn- und Gewerbeflächen oder kulturelle Räume wie Ateliers, ohne dass die Gemeinde mit laufenden Kosten belastet wird. Diese Option passt zu unserer Ablehnung einer Ausweitung der Gemeinde als Immobilienverwalterin und könnte als Übergangslösung dienen, falls ein Verkauf verzögert wird.

 

3. Gegengeschäft: Bedarfsorientierte Nutzung, Verkauf anderer Grundstücke (z. B. Bahnhofstrasse 1)

Eine rein kommunale, bedarfsorientierte Nutzung halten wir aufgrund fehlender konkreter Bedürfnisse und der Gefahr einer Konkurrenzierung bestehender (privater) Angebote für unpraktisch. Der Workshop zeigte zwar Kreativität, doch die Vorschläge wie Begegnungsstätten oder Veranstaltungsorte könnten bestehende Einrichtungen überflüssig machen. Ein Gegengeschäft mit Verkauf anderer kommunaler Grundstücke könnte akzeptabel sein, wenn es kostenneutral bleibt und private Träger die Nutzung übernehmen. Ein klar definierter Zweck, etwa eine Begegnungsstätte für alle Altersgruppen, sollte jedoch durch private Initiative realisiert werden, um unnötige Belastungen der Gemeinde zu vermeiden.

 

Empfehlung der FDP Erlenbach

Die FDP Erlenbach empfiehlt Option 1 (Verkauf) als bevorzugte Lösung, da sie die Gemeinde entlastet, den privaten Sektor stärkt und mit unserem Grundsatz der Reduktion des Liegenschaftsportfolios übereinstimmt. Option 2 (Abgabe im Baurecht) sehen wir als sinnvolle Alternative, insbesondere als Übergangslösung. Option 3 wird nur unter der Bedingung der Kostenneutralität und mit Beteiligung privater Träger unterstützt. Diese Empfehlungen spiegeln unsere Verantwortung gegenüber den privaten Akteuren im Dorf sowie unsere Vision für ein wirtschaftlich starkes Erlenbach wider.

 

Erlenbach, 15. September 2025

Christian Kunz, Präsident FDP Erlenbach
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FDP.Die Liberalen Erlenbach 
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