Die Stellungnahme der FDP Erlenbach zum Entwurf der neuen Gemeindeordnung

Ortspartei Erlenbach

Die FDP Erlenbach hat fristgerecht die nachfolgende Stellungnahme zum Entwurf der neuen Gemeindeordnung eingereicht:

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident
Sehr geehrter Gemeinderat      
Sehr geehrte Damen und Herren

Für Ihre Einladung zur Vernehmlassung oben genannter Vorlage danken wir Ihnen. Gerne geben wir Ihnen im Folgenden von unserer Position Kenntnis.

Die FDP Erlenbach begrüsst ganz grundsätzlich, dass im Rahmen der Anpassung unserer Gemeindeordnung an das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich die gegenwärtige Gemeindeorganisation und -struktur überprüft und die Gemeindeordnung nach mehreren Änderungen und Aufhebungen über die Jahre ihres Bestandes in ihrem Aufbau und Struktur überarbeitet und bereinigt wurde.

Nach Ansicht der FDP Erlenbach greift die neue Gemeindeordnung jedoch zu weit in eine sich bewährte Gemeindestruktur mit einer Vielzahl an gewählten Kommissionen und einer ausgewogenen Finanzkompetenz zwischen Gemeinderat und dem Souverän ein. Insbesondere der doch beträchtliche Ausbau der Finanzkompetenz des Gemeinderates sowie die Abschaffung der von der Stimmbevölkerung gewählten Liegenschaftenkommission sowie Bau- und Planungskommission stellen einen tiefen Einschnitt in wesentliche direkt demokratische Elemente dar und führen letztlich zu einer massiven Kompetenzverschiebung und -verdichtung zugunsten des Gemeinderates, welcher wir von der FDP Erlenbach kritisch gegenüberstehen. 

Zur Abschaffung der Liegenschaftenkommission sowie der Bau- und Planungskommission als eigenständige Kommission:

In einer Gemeinde wie Erlenbach, die aufgrund ihrer kleinen Grösse über kein Parlament verfügt, sind die Kommissionen aus demokratiepolitischen Überlegungen essentiell und bilden ein wichtiges Gegengewicht zum Gemeinderat. Mit deren «Degradierung» zu dem Gemeinderat unterstellten Kommissionen, welche in ihrem Bestand und Zusammensetzung nur noch vom Gemeinderat abhängen, verlieren sie ihre eigentliche Legitimation und Kontrollwirkung. Unseres Erachtens sollen und dürfen die Kommissionen auch mal «anecken» und entgegen der Empfehlung vom Gemeinderat entscheiden. Sobald die Kommissionen vom Gemeinderat eingesetzt werden, besteht eine gewisse Gefahr, dass dieser die Kommissionen auflöst bzw. ihre Mitglieder austauscht, wenn ihm die Entscheidungen und Empfehlungen nicht passen. Die Kommissionen würden dadurch zum verlängerten Arm des Gemeinderates, sind dessen Wohlwollen ausgeliefert und verlieren letztlich ihre nötige und gewünschte Eigenständigkeit und Neutralität.

Es ist auch zu befürchten, dass durch die nun vorgesehene «Schwächung» der Kommissionen die Rekrutierung geeigneter Kräfte schwieriger wird und fachlich kompetente Kommissionsmitglieder sich nicht länger zur Verfügung stellen würde. Nach Ansicht der FDP Erlenbach müssen sämtliche eigenständigen und unterstellten Kommissionen insbesondere aber die Rechnungsprüfungskommission, die Liegenschaftenkommission sowie die Bau- und Planungskommission aufgrund ihrer Nähe zu den Erlenbachspezifischen Gegebenheiten aus ortsansässigen Mitglieder bestehen. Vor diesem Hintergrund sehen wir es kritisch, dass diese Kommissionen künftig auch nicht mehr mit «Erlenbachern» besetzt werden müssen. Wir sind überzeugt, dass für die optimale Behandlung der Geschäfte und der Glaubwürdigkeit der Entscheid es von Bedeutung ist, dass die Mitglieder mit den lokalen Gegebenheiten bestens vertraut sind. Und dies kann nur durch Mitglieder mit Wohnsitz in unserer Gemeinde sichergestellt werden.  

Bislang ist es der Gemeinde Erlenbach immer gelungen, die Kommissionen mit Personen zu bestücken, welche das nötige Fachwissen und die erforderlichen Kompetenzen aus den unterschiedlichsten Branchen mitbringen, wodurch letztlich ein ausgeglichenes und fachlich kompetentes Gremium vom Volk gewählt wurde. Die FDP Erlenbach sieht keine Notwendigkeit an einem bewährten System etwas zu ändern. Vielmehr sind unseres Erachtens diese Kommissionen in ihrer Bedeutung zu stärken und gegebenenfalls ihre eigene Finanzkompetenz zu erhöhen, damit sie auch effektiv zu einem gewissen Grad vom Gemeinderat unabhängig agieren können.

Zum Ausbau der Finanzkompetenz des Gemeinderates

Der Entwurf zur neuen Gemeindeordnung sieht eine wesentliche Verschiebung der Finanzkompetenz von der Gemeindeversammlung hin zum Gemeinderat vor. So soll der Gemeinderat insbesondere neu Liegenschaften aus dem Finanzvermögen im Wert von bis zu drei Millionen Franken veräussern und bis zu einem Betrag von fünf Millionen Franken kaufen oder tauschen dürfen. Damit wird die Finanzkompetenz des Gemeinderates mehr als verdoppelt und würde letztlich dazu führen, dass Geschäfte wie an der bevorstehenden Gemeindeversammlung (bspw. Verkauf des Grundstücks Bahnhofstrasse 1) der Mitbestimmung der Erlenbacher Bevölkerung entzogen würde.

Gegen eine mit Blick auf die Inflation in den vergangenen 20 Jahren gemässigte Anpassung der Finanzkompetenz des Gemeinderates spricht nach Ansicht der FDP Erlenbach nichts, eine Verdopplung der Finanzkompetenz des Gemeinderates ist jedoch nicht angezeigt und würde ein unverhältnismässiger Ausbau der Finanzkompetenzen des Gemeinderates bedeuten.

Vor diesem Hintergrund stellt der Entwurf der Gemeindeordnung Erlenbach zwar eine durchaus wohl strukturierte Anpassung an das neue Gemeindegesetz dar, schiesst aber im Rahmen der Ausdehnung der Kompetenzen des Gemeinderates in mehrerer Hinsicht über das Ziel hinaus, weshalb nach Ansicht der FDP Erlenbach insbesondere die Umwandlung der eigenständigen in dem Gemeinderat unterstellte Kommissionen sowie die Erweiterung der Finanzkompetenz des Gemeinderates zu überprüfen sind.

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und für die Berücksichtigung unserer Überlegungen.

Freundliche Grüsse

Géraldine Krek-Schreiner                                 Rosa-Maria Vaccarella
Präsidentin der FDP Erlenbach                         Vorstandsmitglied der FDP Erlenbach

 

Géraldine Krek-Schreiner